Spielplatz wegen Corona gesperrt

In Graz sind deswegen Parks nur für Spaziergänger offen, Kinderspiel- und Sportplätze gesperrt. Kurzfristig herrschte am Donnerstag allerdings Verwirrung über eine Meldung des Gesundheitsministeriums. Es hieß, dass diese Plätze nicht geschlossen werden. In der Zwischenzeit hat man aber präzisiert: Es gebe derzeit keinen Erlass zu einer generellen Schließung aller Parks und Spielplätze durch den Bund. 

Das Covid-Maßnahmengesetz enthält in § 2 eine einfachgesetzliche Verordnungsermächtigung, das Betreten von „bestimmten Orten“ zu untersagen. Bei verfassungskonformer Interpretation können damit nur „öffentliche Orte“ gemeint sein. Der private häusliche Bereich ist ja grundrechtlich am stärksten vor staatlichen Eingriffen geschützt. Ein gänzliches Betretungsverbot, das eine Reihe von Grundrechten im Kern betrifft, würde zweifelsohne einer Verfassungsbestimmung bedürfen, deren Fehlen man dem Gesetzgeber nicht unterstellen darf. Offenbar hat das der Gesetzgeber ursprünglich genau so gesehen: So steht ausdrücklich in den Erläuterungen zum Covid-Maßnahmengesetz, welche den Abgeordneten bei Beschluss als Entscheidungsgrundlage dienten, dass unter „bestimmten Orten“ etwa Kinderspielplätze, Sportplätze, See- und Flussufer oder konsumfreie Aufenthaltszonen gemeint seien.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_98/BGBLA_2020_II_98.html

https://www.diepresse.com/5798542/was-die-betretungs-verordnung-wirklich-verbietet-und-was-nicht?

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

https://www.graz.at/cms/beitrag/10346687/7747784/Coronavirus_Massnahmen_der_Stadt_Graz.html

https://www.graz.at/cms/beitrag/10347001/7765198/Coronavirus_Betretungsverbot.html

„Damit soll vermieden werden, dass sich Kinder beim Spielen näher kommen und so mit dem Coronavirus infizieren könnten. „Wir wollen mögliche Kontaktketten unterbrechen“, sagt Hübel.“

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/weiz/5788218/Reaktion-auf-Corona_Sperren-der-Spielplaetze-aufrecht

Interessanter Link aus der Schweiz:

https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-sind-kinder-bei-der-ubertragung-wirklich-harmlos-65694543

Unsere Meinung: Abgesehen von der rechtlichen Seite, erlaubt oder nicht erlaubt, sollte derzeit von einer Benutzung des Spielplatzes in der Wohnanlage Ulmgasse, aus obigen Gründen, abgesehen werden!!

Bitte besuchen Sie die obigen Links zur weiteren Information!!

Bleiben Sie gesund!!

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