Wichtig: Klare Kommunikation
Vermieter und Hausverwaltungen sollten sich jedoch zu einer klaren Kommunikationspolitik durchringen. Und in Hausaushängen oder Rundschreiben nicht nur über allfällige Sperren von Gemeinschaftsanlagen informieren, sondern auch an die allgemeinen Regeln (Mindestabstand, Händewaschen, besondere Vorsicht für Risikogruppen) erinnern.
Den Bewohnern sollte zudem empfohlen werden, Klingelknöpfe, Lichtschalter in Stiegenhäusern, Handläufe, Oberflächen von Hausbrieffachanlagen etc. nur mit einem Taschentuch zu berühren, das man danach gleich entsorgt.
https://www.diepresse.com/5794223/muss-das-stiegenhaus-jetzt-andauernd-desinfiziert-werden
Welche Corona-Regeln im Wohnhaus einzuhalten sind
Darf man in Wohnanlagen jetzt noch den Aufzug, Fitnessraum oder Pool benützen, dürfen Kinder auf den Spielplatz? Und wie viel Lärm muss man aushalten, wenn alle daheim sind?
Wahrscheinlich noch nie zuvor haben sich so viele Menschen permanent in ihren vier Wänden aufgehalten wie jetzt. In Mehrfamilienhäusern, vor allem solchen mit suboptimaler Schalldämmung, kann das zum Stresstest für die Hausgemeinschaft werden.
Und es wirft Fragen auf, was die Benützung von Gemeinschaftseinrichtungen angeht: Darf man noch mit dem Aufzug fahren? Dürfen die Kinder auf den hauseigenen Spielplatz oder in den Gemeinschaftsgarten? Und muss der Fitnessraum im Keller, der noch nie so gefragt war wie jetzt, womöglich wegen der Ansteckungsgefahr gesperrt werden?
Antworten finden Sie hier:
https://www.diepresse.com/5794212/welche-corona-regeln-im-wohnhaus-einzuhalten-sind