Da stehen mir die Haare zu Berge….

….wenn Mann/Frau sich so eine Abstimmung ansieht……..

Eine undurchsichtiger Umlaufbeschluss von der Hausverwaltung  (HV) und eigenartige Vorgänge rund um diesen Umlaufbeschluss.

Ende März 2019 wurden die Eigentümer/innen der Wohnanlage Ulmgasse von der HV per Brief darüber informiert, dass 27,94 % für eine Rückzahlung der Rechtsanwaltskosten an Stefan H. sind. Nicht einverstanden oder ungültig wurde von der HV mit 72,06 % angegeben.

Stefan H. versuchte daraufhin, von der HV (in mehreren Briefen) sämtliche Unterlagen, welche für eine korrekte Überprüfung notwendig wären, zu erhalten! Diese Übergabe der Unterlagen wurde immer wieder aufs Neue mit – meiner Meinung nach fadenscheinigen Gründen – vereitelt.

Erst mit Datum 14.05.2019, also ca. eineinhalb Monate später, wurde Herr Stefan H. informiert, dass die gewünschten Unterlagen in Graz eingetroffen sind, da diese „neu ausgewertet“ (???)  werden mussten.

Eine Überprüfung anhand dieser Unterlagen ergab:

  • Es ist auf einmal die Zustimmung auf wundersame Weise auf 14,54% (lt. HV)!!! gesunken!!
  • Im Beschlusstext sind 27,94% Zustimmung angegeben!! Was jetzt, liebe HV Ogris?? 14,54,% oder darf’s a bisserl mehr sein und doch lieber 27,94 %?
  • Aushänge und Formulare wären ebenso nach deren Rechtmäßigkeit zu  überprüfen, wir zweifeln diese Rechtmäßigkeit derzeit an!!
  • NEIN-Stimmen konnten wir nur 28,36%  feststellen und nicht – wie von der HV angegeben – ca. 85%!

Ein korrekte HV sollte wohl wissen, dass nicht abgegebene Abstimmungsformulare bzw. Enthaltungen,  NICHT automatisch für NEIN-Stimmen herangezogen werden dürfen!!

Christoph Kothbauer: Fehlerfreie Beschlussfassung im Wohnungseigentum. Manz 2014

„Enthält sich ein Wohnungseigentümer der Stimme oder nimmt er an der Beschlussfassung gar nicht erst teil, so ist seine Stimme keinesfalls verwertbar. Aus der Nichtabgabe einer Stimme darf weder die Zustimmung noch die Ablehnung zu der Maßnahme, welche den Gegenstand des Beschlusses bildet, abgeleitet werden. All- fällige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, die derartige Zustimmungs- oder Ablehnungsfiktionen vorsehen, sind unwirksam.“

Der Hausverwaltung kann ich nur empfehlen, in Zukunft korrekt zu arbeiten oder die Wohnanlage einer Hausverwaltung aus Graz zu überlassen und zurückzutreten!!


Bei Herrn Josef möchte ich mich für sein großzügiges Angebot bedanken! Im Falle einer Mehrheit hätte ich – wie auf unserer Seite versprochen – den Betrag an Bedürftige der Wohnanlage weitergegeben. moor-secure

 

 

 

 

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