So ganz nebenbei vor „Legionellenprophylaxe“ und anderen „Themen“ erfahren die EigentümerInnen im Begleitschreiben zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2017, dass der Hausbetreuer zukünftig die Begehungen durchführen wird und dass die EigentümerInnen sämtliche Wünsche an ihren Arbeitnehmer (!) zur Weiterleitung an die Hausverwaltung richten sollen!
Begründet wird diese Neuerung von der Hausverwaltung mit „Unannehmlichkeiten“, zu denen es „immer“ gekommen ist… Gemeint sind damit wohl diverse Anfragen von EigentümerInnen… Und die Wohnanlage wird für den Verwalter „Besichtigungsobjekt“ – in „regelmäßigen Abständen“…
Wenn man bedenkt, dass viele Eigentümergemeinschaften aus Haftungsgründen sogar professionelle Firmen mit der „Begehung“ Ihrer Liegenschaft betrauen, bleibt zu hoffen, dass der Hausbetreuer zumindest die Vorschriften der ÖNORM B 1300 befolgt…
Infos zu dieser ÖNORM und zur Haftung der Eigentümergemeinschaft bei Gebäudesicherheitsmängeln auf www.ulmgasse.blog.