Hausverwalter verlangt Führungszeugnis

Könnte mir jemand von diesem tollen Blog folgende Frage beantworten? Eine Hausverwaltung hat bei/vor Einstellung des Hausbesorgers ein Führungszeugnis vom zukünftigen Hausbesorger verlangt. Dieses „Zeugnis“ wurde auch vorgelegt jedoch waren daraus Vorstrafen zu ersehen. Hätte der Hausverwalter nicht die Eigentümer informieren müssen, damit diese entscheiden können, ob sie diesen Hausbesorger überhaupt möchten? Besonders da der Hausbesorger ja auch durch seine Beschäftigung Zugang zu den Wohnungen und vieles mehr bekommt? Wir haben keine Information, um welche Straftat es sich gehandelt hat!! Weshalb die Hausverwaltung überhaupt eines verlangt, ist mir nicht klar, wenn er es dann nicht verwendet.

Habe bereits auf einem anderen Blog der Ulmgasse, eine ähnliche Frage gestellt und eventuell findet sich jemand der dies rechtlich beurteilen könnte.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s