„Ob es sich bei dieser Begehung um eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 gehandelt hat, ist fraglich. Warten wir auf ein entsprechendes Protokoll…“
Da lachen die Hühner
Da werdet Ihr warten bis zum NIMMERLEINSTAG……. Es rächt sich halt, dass die Eigentümer sich bei Einstellung der Hausverwaltung nicht vorab besser über diese informiert haben, „Hilfsmittel“ waren genügend vorhanden; jetzt müsst Ihr schauen, wie Ihr damit zurecht kommt, alleine eine Hausverwaltung, welche in einem anderen Bundesland zu Hause ist, einzusetzen…..siehe oben 🙂