Tödlicher Staub – ASBEST -steht für Krankheit und Tod…

 

Die Wirtschaftkammer greift Asbestplatten nicht an

Sanierung nur mit Sachkundenachweis

„Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.
Wie vielen Eigentümer wohl bekannt ist, wurde diese Warnung und deren Gefahren für die Gesundheit in der Vergangenheit ignoriert

Wie macht DAS die Witschaftskammer: Eines gehen sie im Zuge des 15-Millionen-Projekts nicht an: eine „problematische Altlast“ zu sanieren. Hinter der abgehängten Alu-Fassade schlummert Gefahrenpotenzial: Die Bürowände bestehen aus mit Steinwolle gedämmten Promasbestplatten, diese wiederum zu 60 Prozent aus krebserregendem Asbest. Akute Gefährdung für die Mitarbeiter in der Zentrale besteht keine. Das hat eine Messung durch die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) mit Sitz in Leoben schon 2008 ergeben. Doch es genügt, wenn an den Innenwänden gebürstet oder gebohrt wird, dass Asbestfasern freigesetzt werden.
Quelle: Kleine Zeitung

Neu-Aktuell:
-Arte-TV – Asbest-bedingte Krankheiten
-Asbestalarm in niederländischer Stadt
-Asbest auf steirischer A2-Brücke gefunden

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§ 22 GKV 2011 Meldung von Asbestarbeiten

Dieser Beitrag wurde schon am 2013-02-22 erstellt!

Da unsere Kärntner Hausverwaltung die Eigentümer nicht ausreichend bis gar nicht, auf die Gefahr der grossen Gesundheitsgefährdung welche von Asbest ausgeht hingewiesen hat, möchte ich auch diesen Bericht nochmals in Erinnerung rufen!

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